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Presse- und Hintergrundartikel

Mit dem Impfstatus in den digitalen Überwachungsstaat?

Zum digitalen Impfnachweis informiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite:

»Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis auf den Weg zu bringen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. Mit dem CovPass hat Deutschland diese europäische Entscheidung umgesetzt. Das digitale COVID-Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedsstaaten.« (1)

Das klingt zunächst unverfänglich und nach einer sauberen softwaretechnischen Dienstleistung, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG (2) zu unterstützen. Die reale Situation ist freilich anders beschaffen, als unsere Exekutive dies darzustellen versucht:

  • Das Virus verhängt keine Lockdowns und keine Grenzschließungen. Diese beruhen ausschließlich auf politischen Entscheidungen, die uns aber als wissenschaftlich alternativlos präsentiert werden.
  • Wie das Verhältnis von Wissenschaft und Politik kompromittiert ist, können wir (unter anderem) an dem Umstand ablesen, dass der Corona-Scharfmacher Christian Drosten den abwägenden Hendrik Streeck im September letzten Jahres als möglichen Berater der Bundesregierung mittels einer politischen Intrige abgeschossen hat. (3, 4, 5, 6)
  • Die routinemäßige elektronische Erfassung und Prüfung des Impfstatus verwandelt einen Ausnahmetatbestand in einen alltäglichen Vorgang und damit in eine Befugnis der Exekutive, welche diese erfahrungsgemäß auch nach Rückkehr in einen »Normalzustand« nicht wieder aufgegeben wird. (7)
  • Dies geschieht zudem im Kontext eines informellen politischen (in manchen Ländern bereits vergesetzlichten) Drucks auf die Bevölkerung, sich umfassend impfen zu lassen, unbeschadet der Tatsache, dass alle Argumente, die über persönlichen Impfschutz hinausgehen, durch die Entwicklung in Ländern wie Israel, Island, Großbritannien und anderen mittlerweile hinfällig geworden sind (8, 9), und ungeachtet der kalkulierten politischen Fake-News von einer »Pandemie der Ungeimpften«. Die Datenlage wird hier insbesondere durch die »3G«-Regel verzerrt, die ja ausdrücklich festlegt, dass Geimpfte nicht mehr getestet werden und deren »Impfdurchbrüche« folglich erst beim Auftreten klinischer Symptome erfasst werden, während jede PCR-Positiv-Testung eines Ungeimpften weiterhin als »Infektion« gezählt wird. Für ein Kalkül sprechen Gelegenheiten, bei denen Politiker unfreiwillig ihre tatsächlichen Motive offenlegen. (10, 11)
  • Die Zukunft digitaler Impfzertifikate zeichnet sich in den Plänen der Initiative »ID 2020« ab, die als Teil einer weltweit einheitlich einsetzbaren digitalen Identität aller Bürger aller Länder auch einen »Gesundheitsstatus« erfassen wollen. (12, 13) Tendenzen zum digitalen Überwachungsstaat gibt es also nicht erst »seit Corona«, aber »Corona« bietet die politische Gelegenheit, ihn endgültig durchzusetzen. Wenn uns die New Yorker ID2020-Funktionärin Dakota Gruener erzählt: »Was die Coronapandemie angeht, wollen wir wohl alle möglichst schnell unser normales Leben wieder aufnehmen. Das jedoch hängt entscheidend davon ab, ob wir einen aktuellen Coronatest oder in Zukunft eine Impfung nachweisen können.«, dann hat sie das Resultat einer politischen Erpressung in einen vermeintlichen wissenschaftlichen Sachzwang umgemünzt und damit unfreiwillig klargestellt, dass die eigentliche Gefahr, die uns droht, in der Zerstörung von Demokratie und Grundrechten besteht.
  • Zwei Jahre vor Beginn der Corona-Pandemie, im Jahr 2018, hat die lange Jahre an der Harvard Business School tätige Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff »Überwachungskapitalismus« definiert als ein System, das menschliche Erfahrung einseitig als Rohstoff zur Umwandlung in Verhaltensdaten beansprucht, aus denen dann Vorhersageprodukte von Verhaltensweisen hergestellt werden:

»Ergebnis dieses Wandels ist, dass automatisierte Maschinenprozesse unser Verhalten nicht nur kennen, sondern auch in einer wirtschaftlichen Größenordnung auszuformen vermögen. Angesichts dieser Abwendung vom bloßen Wissen hin zur Machtausübung genügt es nicht mehr, den Fluss der Informationen über uns zu automatisieren. Das neue Ziel besteht darin, uns selbst zu automatisieren. (…) Auf diese Weise gebiert der Überwachungskapitalismus eine neue Spezies von Macht … . Anstatt Waffen und Armeen bedient sie sich zur Durchsetzung ihres Willens eines automatisierten Mediums: der zunehmend allgegenwärtigen rechnergestützten Architektur ›intelligenter‹ vernetzter Geräte, Dinge und Räume.« (14)

Faktisch sei der Überwachungskapitalismus im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends von Google erfunden worden, so wie General Motors vor hundert Jahren in der Automobilindustrie den Management-Kapitalismus erfunden habe. (15)

Machen wir uns also keine Illusionen, und seien wir nicht mehr naiv: die Zeiten, in denen unsere Regierungen nur »das Beste« für uns, die Bürgerinnen und Bürger, wollten, sind mit »Corona« endgültig vorbei. Spätestens seit der Finanzkrise von 2008 suchen sie verzweifelt nach Auswegen aus selbstverschuldeten Problemen, und die Lösungen, die sich am Horizont abzeichnen, sind autoritär bis totalitär. Wenn wir uns nicht den Visionen von Bill Gates und Klaus Schwab für die Zukunft der Menschheit ausliefern wollen, sollten wir für die Visionen der Demokratiebewegung kämpfen!

Quellen:

(1) BMG, Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis

(2) Die Liste der durch infektionsschutzrechtliche Maßnahmen eingeschränkten Grundrechte umfasst: »(D)ie Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) durch die Einschränkung sozialer Kontakte; das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch Isolation oder die Preisgabe von Daten; die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) durch ›Ausgangssperren‹ sowie infektionsschutzrechtliche Beobachtungs- und Quarantänemaßnahmen; der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die soziale Verkürzung von Bildungschancen; die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) durch das Verbot von religiösen Zusammenkünften und Gottesdiensten; die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) durch die Untersagung von Kino-, Kleinkunst-, Konzert-, Opern- und Theateraufführungen sowie die Schließung von Galerien und Museen; das Recht auf Erziehung und Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 S. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG) durch die Einstellung des Kita-, Schul- und Universitätsbetriebs, die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) durch die umfassende Einschränkung des Rechts der gemeinsamen politischen Meinungskundgabe; die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) durch die praktisch vollkommene Untersagung des (analogen) Vereinslebens; die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) durch die weitreichende Aufhebung der Mobilität im Bundesgebiet; die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) durch die Schließung von Betrieben, Geschäften und Restaurants; die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) durch infektionsschutzrechtliche Betretungsrechte; die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) durch die Stilllegung und Insolvenz von eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben; das Asylrecht (Art. 16 Abs. 1 GG) durch die Aussetzung der Entgegennahme von Asylanträgen.« (Kersten, Jens; Rixen, Stephan (2020), Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise. München: C. H. Beck, S. 46)

(3) Wirbel um interne Drosten-Mail: Stellte er Streeck in die »Querdenker«-Ecke? (Focus online am 08.09.2021)

(4) Zwist unter deutschen Corona-Virologen? Drosten soll Streeck heftig kritisiert und ausgeschlossen haben (Merkur am 08.09.2021)

(5) Claus Strunz: »Streeck wurde verleumdet, weil er Regierungskurs kritisierte« (BILD am 08.09.2021)

(6) Siehe hierzu auch untenstehend: »Wissenschaft und Politik in der Corona-Krise«

(7) »Die Risiko- und Sicherheitsgesellschaft ist ein Könnte-Gesellschaft, in der die Logik der Möglichkeit die Logik der Wirklichkeit unterminiert und das Aufspüren von Gefahrenquellen zu einer Sisyphosaufgabe gerät. Sie ist eine Gesellschaft im Daueralarm bzw. im Zustand der Dauererregung, die sich infolge der permanenten Sorge des Zuspätkommens in einem ständigen Wettlauf mit der gefühlten Unsicherheit befindet. Im Staat der Risiko- und Sicherheitsgesellschaft droht so der Ausnahmezustand zum Normalzustand zu werden oder soll schon längst die Regel bilden.« (Barczak, Tristan (2021), Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft. 2. Auflage, revidierte Ausgabe. Tübingen: Mohr Siebeck, S. 3)

(8) Coronavirus: Warum es keine Herden­immunität geben wird (RND am 12.08.2021)

(9) Neuer AGES Bericht: »Impfdurchbrüche« bei über 60-Jährigen für Wochen 33-36 erreichen 53,45 Prozent (TKP am 15.09.2021)

(10) Spahn entlarvt sich: »Wenn wir geimpfte Menschen testen wie ungeimpfte, hört die Pandemie nie auf.« (Boris Reitschuster am 05.09.2021)

(11) Israels Gesundheitsminister in heißes Mikro: »Es gibt keine medizinische oder epidemiologische Rechtfertigung für den Covid-Pass« (TKP am 14.09.2021)

(12) ID2020: Blockchain-Ausweis für Milliarden (heise online am 21.06.2017)

(13) Leben in der überwachten Gesellschaft (Deutschlandfunk Kultur am 19.10.2020)

(14) Zuboff, Shoshana (2018), Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus. Frankfurt a. M. – New York: Campus, S. 23

(15) a.a.O. S. 24

Keine Spaltung der Gesellschaft!

Es gibt zwei Arten von Kriterien dafür, ob die Impfung eines Menschen sinnvoll ist: individuelle und kollektive. Auf der individuellen Ebene soll die Impfung den Ausbruch einer Krankheit und einen schweren Verlauf verhindern. Auf der kollektiven Ebene soll entweder eine Herdenimmunität (1) hergestellt oder die Weiterverbreitung eines Virus unterbunden werden. Auf der individuellen Ebene ist zwischen Impfschutz und möglichen Impfnebenwirkungen abzuwägen. Der Chef-Epidemiologe Islands hat kürzlich öffentlich festgestellt, dass in Island auch bei einer Impfquote von 93% keine Herdenimmunität gegen Covid-19 hergestellt wurde (2); ähnliche Daten gibt es aus Israel (3) und den USA (4). Das kollektive Argument entfällt somit, und es stellt einen bedrohlichen Angriff auf die politische Kultur dar, wenn Ungeimpfte faktisch als Schädlinge an der Volksgesundheit diffamiert werden. Auf diese Weise werden Grundrechte schleichend in Privilegien umgewandelt, die der Bürger vom Staat gewährt bekommt und sich durch Wohlverhalten verdienen muss. Was unter Berufung auf den bürgerschaftlichen Zusammenhalt gefordert wird, zerstört dessen Grundlagen. Es sind Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats, die heute auf dem Spiel stehen.

(1) »Coronavirus: Warum es keine Herden­immunität geben wird« (RND, 12.08.2021)

(2) »Islands Chef-Epidemiologe: Herdenimmunität muss durch Übertragung des Virus erreicht werden« (TKP, 10.08.2021)

(3) »Israel und Großbritannien: Delta-Variante trotz hoher Impfquote nicht zu bremsen« (Ärzteblatt, 06.07.2021)

(4) »Herdenimmunität in den USA? Unwahrscheinlich, meinen Experten – aber auch nicht so schlimm« (Stern, 04.05.2021)

Wissenschaft und Politik in der Corona-Krise

Unsere Regierung erhebt den Anspruch, dass sie in Bezug auf die von ihr in Kraft gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wissenschaftlich bestens beraten sei (1, 2), und Angela Merkel selbst galt schon in ihrer ersten Amtsperiode als »Wissenschaftskanzlerin«. (3) Wer dagegen die Maßnahmen der Regierung anzweifle, so heißt es, stelle sich gegen »die Wissenschaft«, ja sei, wie auch Christian Drosten in diesem Frühjahr äußerte, ein »Wissenschaftsleugner« (4), oder, wie ein Journalist der FAZ im Mai dieses Jahres meinte, gar ein »Nestbeschmutzer« (5). Der Gebrauch solchen Vokabulars sollte uns bedenklich stimmen. Denn was wäre, wenn es sich tatsächlich umgekehrt verhielte und nur diejenigen wissenschaftlichen Fachmeinungen zum Tragen kämen, die politisch erwünscht sind?

Dafür, dass genau dies bereits seit Frühjahr vergangenen Jahres der Fall ist, spricht vieles. So hatte die WELT im Februar 2021 auf einen juristisch beim Robert-Koch-Institut erklagten Email-Schriftverkehr hingewiesen, demzufolge das Ende April 2020 veröffentlichte Corona-Schreckensszenario (6) gemäß politischer Vorgaben maßgeschneidert worden war, um »Maßnahmen präventiver und repressiver Natur« in Kraft setzen zu können (7). Anstatt beispielsweise einen nationalen Pandemierat einzuberufen und dort ein breites Spektrum von Wissenschaftlern miteinander diskutieren zu lassen (dafür Zeit zu erkaufen, hätte die wichtigste Funktion des damaligen Lockdowns sein müssen), hat sich die Regierung eine kleine Handvoll Wissenschaftler (2) selbst ausgesucht und diesen das Wort erteilt. So fand etwa die Auseinandersetzung zwischen dem Kritiker Wolfgang Wodarg und dem die Regierungslinie vertretenden Karl Lauterbach Mitte März 2020 stellvertretend bei Youtube statt (8).

Die Auslagerung einer eigentlich wissenschaftlichen Debatte zu den Medien und deren Hilfstruppen, den »Faktencheckern«, führt zu teilweise bizarren Stellvertreterkämpfen: als beispielsweise im Oktober 2020 die BNN dem kritischen Standpunkt von Sucharit Bhakdi einen Artikel widmete (9), griff die damalige Kandidatin der »PARTEI« bei der Karlsruher OB-Wahl in einem wütenden Leserbrief nicht etwa den Standpunkt von Bhakdi als solchen an, sondern die BNN selbst aufgrund ihrer Entscheidung, Bhakdi überhaupt einen Platz einzuräumen – eine Lokalpolitikerin möchte die Presse darüber instruieren, was eine korrekte und druckbare, und was eine falsche und zu-verschwinden-habende Meinung darstellt.

Und schließlich gehen wissenschaftliche Institutionen, von der Politik beeindruckt, selbst zur Ausgrenzung unerwünschter Meinungen über: der Chef des Gesundheitsamts Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, wird wegen Kritik an der Landesregierung faktisch strafversetzt (11), das Mitglied der Bayerischen Ethikrats Christoph Lütge wurde wegen einer ähnlichen Kritik aus eben diesem (nur auf dem Papier unabhängigen) Ethikrat entlassen (12), und der Wissenschaftsphilosoph Michael Esfeld ist jener oben erwähnte »Nestbeschmutzer«, der die »Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina« als Angehöriger wegen »politischen Missbrauchs der Wissenschaft« kritisiert hatte (13).

Lütge und Esfeld haben mittlerweile ein Buch geschrieben, in dem sie solche Vorgänge folgendermaßen resümieren:

»Es mussten gezielt Wissenschaftler dafür gewonnen werden, die den Weg der Politik stützten, und es mussten auch nur genau diese Wissenschaftler zurate gezogen werden. Man stützte sich also ausschließlich auf diejenigen, die sagten, was die Regierenden hören wollten – und die zudem bereit waren, andersdenkende Kollegen zu diffamieren.« (14)

Lütge/Esfeld 2021, S. 23

Ein solches Verhältnis von Wissenschaft und Politik stellt die Realität auf den Kopf. Wir von »dieBasis« setzen uns dafür ein, einen solchen politischen Missbrauch abzustellen und dauerhaft zu unterbinden.

(1) »Diese acht Fachleute beraten Bundesregierung und Länderchefs«
(2) »Wissenschaftsbasierte Beratung von Gesellschaft und Politik in Krisenzeiten«
(3) »Angela Merkel: Deutschlands Wissenschaftskanzlerin« (2007)
(4) »Drosten und die Leugner«
(5) »Nestbeschmutzer in der Nationalakademie«
(6) »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen« 28.04.2020
(7) »Innenministerium spannte Wissenschaftler für Rechtfertigung von Corona-Maßnahmen ein«
(8) »Karl Lauterbach: Wolfgang Wodarg erzählt “blanken Unsinn” zu Corona – das sind Fake News!«
(9) »Epidemiologe Bhakdi: Sämtliche Corona-Einschränkungen beenden«
(10) Vanessa Schulz, 2020 Kandidatin der »PARTEI« zur Wahl des OB Karlsruhe
(11) »Entlassenes Ethikrat-Mitglied: »Sie machen viel mehr kaputt«
(12) »Protestschreiben von Prof. Michael Esfeld, Mitglied der Leopoldina«
(13) Lütge, Christoph; Esfeld, Michael (2021), Und die Freiheit? Wie die Corona-Politik und der Missbrauch der Wissenschaft unsere offene Gesellschaft bedrohen. München: riva, S. 23

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