Stellungnahme des Kreisverbands zur Verhaftung von Johanna Findeisen
2. Juni 2023
Unsere kommissarische erste Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg, Johanna Findeisen, ist am Montag, 22. Mai 2023 verhaftet und tags darauf in Untersuchungshaft genommen worden.
Laut Presseerklärungen des Generalbundesanwalts vom 23. Mai 2023 (Nr. 1 / Nr. 2) wird ihr vorgeworfen »mutmaßliches Mitglied einer terroristischen Vereinigung« gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu sein. Bereits am 7. Dezember 2022 wurde die »Patriotische Union« um den Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß zu einer ebensolchen Vereinigung erklärt, nachdem eine von der Presse begleiteten »Reichsbürger-Razzia« statt fand. Dabei wurden 25 Mitglieder dieser Gruppe verhaftet. Parallel dazu musste Johanna Findeisen eine Hausdurchsuchung in den frühen Morgenstunden erdulden, da sie schon damals unter dem Verdacht stand an dieser Gruppe beteiligt gewesen zu sein.
Bis zur vollständigen Aufklärung dieser Vorwürfe gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung zumal sich niemand im Landesvorstand eine derartige Verstrickung vorstellen kann.
Zum besseren Verständnis folgt nun die Stellungnahme des Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt zur Reichsbürger-Ideologie:
1.1 Unter »Reichsbürger-Ideologie« verstehen wir im eng gefassten Sinne Behauptungen wie:
- das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sei ungültig, inexistent oder illegitim
- die Bundesrepublik Deutschland sei als Staat nicht existent oder illegitim
- die Bundesrepublik Deutschland sei eine »Firma« im Sinne eines privatrechtlichen Zusammenschlusses.
1.2 Die Basisdemokratische Partei klagt in Bezug auf die Bewältigung der Pandemie einen Bruch des Grundgesetzes durch den Staat an. Sie fordert für die Zukunft eine basisdemokratische Weiterentwicklung des Grundgesetzes durch den Ausbau plebiszitärer Bestandteile sowie ein historisch längst überfälliges Verfassungsplebiszit. Sowohl im Vergangenheitsbezug als auch im Zukunftsbezug gründen die Standpunkte der »Basis« daher auf der Voraussetzung einer und dem Bekenntnis zur Legitimität des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Darum haben die Mitglieder unserer Partei nicht nur ein allgemein staatsbürgerliches, sondern zudem ein politisch spezifisch verpflichtendes Verhältnis zur Verfassung unseres Landes.
1.3 Bezüglich der unscharfen und missverständlichen Frage nach der »Souveränität der Bundesrepublik Deutschland« treffen wir eine strikte Unterscheidung: Zwischen dem rechtlichen Status der Bundesrepublik, so wie er seit der Ratifizierung des Zwei-Plus-Vier-Vertrags im völker- und staatsrechtlichen Sinne als voll souveräner Staat anerkannt ist, einerseits. Sowie andererseits dem politischen Urteil über nicht-souveränes Verhalten von Regierungsvertretern und Politikern. Wir verstehen die völkerrechtliche Souveränität der Bundesrepublik überdies als eine unsere Regierung bindende Norm, die die Grundlage unserer politischen Bewertung darstellt.
1.4 Für die in diesem Zusammenhang ebenfalls häufig aufgeworfene Frage nach der Rechtsnachfolge der Bundesrepublik in Bezug auf das Deutsche Reich verweisen wir – als allgemein zugängliche Quelle – auf die Darstellung der betreffenden Rechtsauffassungen im Wikipedia-Artikel »Rechtslage Deutschlands nach 1945«.
Neben dem Bekenntnis zum Grundgesetz bekennen wir uns ebenfalls zu den Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland. Als Beispiel sei hier die Bundes- oder Nationalflagge aufgeführt, deren Farben auf die Uniformen der Widerstandskämpfer von 1813 gegen Napoleon zurück geht. Danach war sie die Fahne der demokratischen Revolution von 1848/49, die nach der Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung insbesondere in der Badischen Revolution von 1849 noch einmal fortgesetzt wurde.
Fazit
1.5 Für den praktischen Umgang mit der Reichsbürger-Ideologie im obigen Sinne und anderer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechenden Bewegungen gelten für uns die folgenden zwei Prinzipien:
1.5.1 Wir werden der Gesinnung oder Weltanschauung unserer Mitglieder nicht hinterherschnüffeln. Die in den letzten Jahren von zu vielen Politikern, Medienvertretern, Staatsbediensteten und gewöhnlichen Bürgern gegebenen diesbezüglichen Negativbeispiele gedenken wir nicht nachzuahmen.
1.5.2 Aktivitäten oder aktive Aussagen von Mitgliedern, die sich als Bekenntnis zur Reichsbürger-Ideologie im obigen Sinne verstehen lassen, betrachten wir als unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Basisdemokratischen Partei Deutschland. Bei bereits bestehenden Mitgliedschaften ist das ein Grund für einen Ausschluss aus der Partei.
Für den Kreisverband Karlsruhe-Stadt:
Ariane Tina Leßle (1. Vorsitzende)
Jürgen Herzer (2. Vorsitzender)
Stefan Derr (Schatzmeister)